Wir haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Leistungen zu fördern und zu fordern. Dabei wollen wir sowohl Lernschwierigkeiten erkennen und überwinden als auch Begabungen entdecken und fördern.

Hierfür halten wir ein Netz an Fördermöglichkeiten bereit:

  • Lerngruppen Sprache (Klasse 1+2, sowie weitere Förderstunden in Klasse 3+4)
  • Präventivstunden (Klasse 1+2)
  • Förderstunden mit einzelnen Kindern oder in Kleingruppen (je nach personellen Möglichkeiten)
  • Begabtenförderung in Mathematik mit Vorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben
  • LRS-Förderung

 


Lerngruppe Sprache

Langjährige Erfahrungen zeichnen unsere Schule in dem Förderbereich Sprache aus.
Bereits seit dem Schuljahr 2005/06 wurden bei uns jedes Jahr Sprachheilklassen geführt.  Im Zuge der Inklusion sind seit dem Schuljahr 2020/21 stattdessen sogenannte temporäre Lerngruppen entstanden.

 

Alle Kinder werden mit Eintritt in die Schule in einen regulären Klassenverband eingeschult und nach den allgemeinen Rahmenlehrplänen der Grundschule unterrichtet. Kinder, die aufgrund von Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Ursachen, die die Sprache beeinträchtigen können, eine besondere Herangehensweise an Unterrichtsinhalte benötigen, erhalten bei uns (unabhängig vom Einzugsgebiet) die Möglichkeit, in den temporären Lerngruppen der Jahrgangsstufen 1 und 2 (SHG 1 und SHG 2) mit höchstens 12 Kindern in einer Kleingruppe zu lernen.

In den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde (je nach organisatorischen Bedingungen) werden die Kinder hier durch eine Sonderpädagogin in einem individuellen geschützten Rahmen unterrichtet und zusätzlich von einer unterstützenden pädagogischen Fachkraft in allen Stunden unterstützt. So können wir optimale Förderbedingungen, auf der Grundlage individuell abgestimmter Förderpläne, schaffen. In allen übrigen Fächern werden die Kinder in ihrer Stammklasse, also im regulären Klassenverband unterrichtet. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden weiterhin zusätzliche Förderstunden bereitgestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach der 2. Klassen an die Heimatschule (nach Einzugsgebiet) zurückzukehren.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme:

  • erhebliche sprachliche Defizite
  • Vorliegen eines sonderpädagogischen Gutachtens im Förderbereich Sprache
    (Antragstellung hierfür erfolgt in Absprache mit den Eltern über die Schule, die die Einschulungsüberprüfung durchführt)

Präventive Grundschule

Im Rahmen der "Präventiven Grundschule" wird wöchentlich 1 Stunde pro Klasse für die Jahrgangsstufen 1 und 2 zusätzlich vom Schulamt Rostock bereitgestellt, um förderbedürftige Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu unterstützen und Startschwierigkeiten abzubauen. Eine sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkraft begleitet die Kinder dazu im Unterricht, fördert einzelne Kinder oder Kleingruppen in basalen Bereichen und berät Lehrkräfte und Eltern.