Langjährige Erfahrungen zeichnen unsere Schule in dem Förderbereich Sprache aus. Bereits seit dem Schuljahr 2005/2006 werden bei uns jedes Jahr Sprachheilklassen geführt.  Diese laufen nun jedoch im Zuge der Umsetzung des Inklusionspapiers aus. Stattdessen wird es ab dem Schuljahr 20/21 sog. temporäre Lerngruppen geben. 

 

Temporäre Lerngruppe:

Hier lernen bis zu 12 Kinder in einer Kleingruppe, die aufgrund von Sprachentwicklungsverzögerungen oder anderen Ursachen, die die Sprache beeinträchtigen können, eine besondere Herangehensweise an Unterrichtsinhalte benötigen. In den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde werden die Kinder durch eine Sprachheilpädagogin in einem indiv. geschützten Rahmen unterrichtet und zusätzlich von einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Ausbildung in allen Stunden unterstützt, so dass wir optimale Förderbedingungen, auf der Grundlage individuell abgestimmter Förderpläne,  schaffen können. Alle übrigen Stunden - je nach organisatorischen Bedingungen - finden im Rahmen der Stammklasse (regulärer Klassenverband) statt. Die Kinder werden nach den Richtlinien des Rahmenlehrplans der Grundschule unterrichtet.

Voraussetzungen für die Aufnahme  sind:

- Erreichen des schulpflichtigen Alters

         - erhebliche sprachliche Defizite

         - Vorliegen eines sonderpädagogischen Gutachtens im Förderbereich Sprache

(Antragstellung hierfür erfolgt in Absprache mit den Eltern über die Schule, die die Einschulungsüberprüfung durchführt)

 

Die Schüler erhalten das gleiche Zeugnis wie die Regelklassen. Zu jedem Zeitpunkt kann die Wiedereingliederung nach erfolgreicher Überwindung der sprachlichen Defizite erfolgen. Nach der 2. Klassen können die Kinder an ihre Heimatschulen zurückkehren oder aber bis zum Ende der 4. Klasse weiterhin bei uns mit Förderangeboten unterrichtet werden.